Allgemeine Betriebsbedingungen – Welche Mindestkriterien - Ferienwohnung
"Hans Haus", Halenfeld, 4 Ähren
Mindestkriterien Ferienwohnungen
Jede Unterkunft muss innen und außen sauber und gut unterhalten sein.
Zusätzlich erfüllt eine touristische Unterkunft der Kategorie „Ferienwohnung“ folgende Mindestanforderungen (spezifische Betriebsbedingungen). Diese werden bei einer Inspektion vor Ort überprüft.
Wohnung/Gebäude
- Das Objekt ist eine in sich abgeschlossene Einheit, die jederzeit einwandfrei zugänglich ist und durch abschließbare Türe(n) von allen anderen Gebäuden/Gebäudeteilen getrennt.
- gefahrloser Zugang zum Objekt: keine steilen oder engen Treppen, keine instabilen Geländer.
- Wohnfläche beträgt mindestens 8 qm pro Person.
- in jedem Wohnraum eine regulierbare Heizquelle. Ausnahme: Diele/Flur, Abstellkammer. Kein Kamin oder Ofen als ausschließliche Heizquelle.
- Die Ferienwohnung befindet sich nicht komplett im Keller und ist nicht nur mit Kellerfenstern ausgestattet.
- Teilkellerwohnungen sind nur zulässig, wenn nicht mehr als 50% der Wohnfläche im Keller liegen und sich das Wohnzimmer nicht im Keller befindet.
- Souterrainwohnungen müssen mindestens 1,20 m über die Geländefläche hinausragen. Sie verfügen über einen eigenen Eingang von außen.
- Der Gastgeber muss in allen seinen Werbemitteln und -maßnahmen darauf hinweisen, dass er eine Teilkeller- oder Souterrainwohnung anbietet.
- Jeder Raum besitzt mindestens ein Außenfenster, mit Ausnahme des Sanitärbereichs, Diele bzw. Flur und Abstellkammer, sowie Kellerräume mit Freizeitangebot.
Ausstattung